Bei der zurecht heftigst diskutierten „Vorratsdatenspeicherung“ soll nicht unberücksichtigt bleiben, dass (wohl eher ungewollt) diese Datenerfassung durch die Provider bereits jetzt Usance ist, insb. um Einsprüchen gegen Rechnung/Verfügbarkeit mit handfesten/allumfassenden Betriebsdatenfakten entgegentreten zu können. Die VDS-Gesetzesabsicht eröffnet (wiederum wohl ungewollt) die Chance dem substantiell entgegentreten zu können, bzw. das in akzeptable/hinnehmbare Bahnen zu lenken. Dass bereits jetzt der Zugriff der Justiz auf diese Daten stattfindet ist „anzunehmen“ – d.h. das VDS-Gesetz ändert realitas „wohl eher wenig“ am Status quo. Weiters irritiert es sehr, dass der Obfrau der österr. Datenschutzkommnission die Registrierung der 142 VDS-relevanten Provider fehlt http://www.profil.at/articles/1214/560/323729/vds-vorratsdatenspeicherung.
Nicht zuletzt, da es neo-politischen Initiativen en vogue erscheint „via Internet möge niemand etwas für Content – da per se zum OpenContent erklärt – zahlen, aber ersatzweise dafür alle etwas“ trennt sich angesichts des dem innewohnenden leistungsfernen Sozialismus hierbei nun die Spreu vom Weizen.