Den Vergleich zurückzuweisen steht Ihnen klarerweise frei. Wenn Sie allerdings meinten, dass ich Platter auf eine Stufe mit Filbinger stellte, dann interpretieren Sie meinen Einwand falsch. Dass mein Hinweis allerdings „nirgends hinführt“ stelle ich wiederum entschieden in Abrede. Filbinger steht als Extrembeispiel für ein Verhalten, das sich formal auf Rechtsstaatlichkeit beruft, so als genügten sich Staatsmacht und Rechtsstruktur selbst, unabhängig davon, was sie in ihrer Auswirkung auf Menschenschicksal bewirken. „Ich habe nur Befehle ausgeführt“ und „Ich habe nur geltendes Gesetz befolgt“ sind die standardisierten Beschwichtigungs- und Rechtfertigungsformeln von Feiglingen, die sich insgeheim ihrer Schuld bewusst sind, oder von Zynikern, die sich aus der Verantwortung schleichen wollen.
Die Aussage Platters, das Gesetz müsse nicht geändert werden (mit dem impliziten Zusatz, dass es ja gerade erst beschlossen worden sei), trägt meines Erachtens eine gute Portion dieses Zynismus. Es wird sich ja hoffentlich nicht eine nach mehr Humanität verlangende Realität den Gesetzen anpassen müssen, sondern diese sich permanent so adaptieren, dass sie ein möglichst großes Maß an Humanität gewährleisten.
Tut ein Staat das nicht, landen wir bei genau den zynischen Mechanismen, auf die sich ein Filbinger berufen konnte.