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‚“Perlentaucher“ hat … gegen … FAZ … und … SZ … in zweiter Instanz Recht bekommen… Frankfurter Oberlandesgericht entschied …, dass „Perlentaucher“ auch… aus Buchkritiken … zitieren darf, wenn die Zusammenfassungen weiterverkauft werden.‘
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„Die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter kann unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich zulässig sein. Das hat der u.a. für Urheberrecht zuständige 11. Zivilsenat des OLG Frankfurt in zwei Urteilen … entschieden.“