Andreas Krisch hat auf mein letztes, datenschutzkritisches Post sehr sachlich geantwortet: Die Öffentlichkeit bleibt geschützt, doch nicht alles ist öffentlich. Ich freute mich dieses Thema weiter diskutieren zu können. Andreas Krischs Argumentation ist vor allem juristisch. Mit geht es vor allem um die Ebene der Nutzung von Diensten wie Google und Facebook und um die Grenzen juristischer Argumentationen in diesem Fall. Ich hoffe, dass ich nicht zu sehr an seiner Argumentation vorbeirede.