Mitarbeiter der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben eine ausführliche Dokumentation Über das Für und Wider der urheberrechtlichen Diskussion im Zusammenhang mit dem Heidelberger Appell erstellt [via Hugo E. Martin]. Zu Open Access stellen sie fest:

Die Kritik an Open Access kann kaum nachvollzogen werden. Die hier gemachten Vorwürfe treffen eher auf die traditionellen Vertriebswege zu als auf das neue Publikationsmodell. Mit der digitalen Plattform steht den Rechteinhabern eine adäquate Publikationsalternative zur Verfügung, die insbesondere vor dem Hintergrund der Geschwindigkeit, in der neues Wissen geschaffen wird, erhebliche Vorteile gegenüber den in der Regel teureren traditionellen Vertriebswegen hat. Die Vorteile werden auch in den einschlägigen Untersuchungen der EU und der OECD bestätigt.

Auch bei der Analyse der Google-Buchsuche kommen sie zu dem Ergebnis, dass sie die Möglichkeiten der Urheber eher erweitert als beschränkt—bei allen angebrachten Bedenken gegenüber einer Monopolstellung Googles.

Für mich wird immer deutlicher, dass der Heidelberger Appell Teil einer FUD-Kampagne (FUD steht für Fear, Uncertainty and Doubt) von Leuten ist, die Konkurrenz bekämpfen und alte Privilegien sichern wollen. Er gehört in eine Kategorie mit der Forderung der deutschen Altmedienverlage nach „Leistungsschutz“, nur ist er noch verschwiemelter, weil noch schwieriger argumentativ zu stützen.

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